KJP LMU

Allgemeines

Insbesondere die Rechtschreibstörung weist eine hohe Persistenz in das Erwachsenenalter auf (Klicpera et al. 1993, Esser & Schmidt 1993). Daraus ergibt sich, dass frühzeitige Interventionen notwendig sind, um einen positiven Einfluss auf die Entwicklung lese-rechtschreibschwacher Kinder zu nehmen.

Im Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 20.4.78 sind für "Schüler, die die Ziele des Lese- und Rechtschreibunterrichts der Jahrgangsstufe 2 noch nicht erreicht haben, sowie für Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten hinweg schlechter als ausreichend bewertet sind, besondere Fördermaßnahmen vorgesehen. Diese können in Ausnahmefällen in jahrgangsübergreifenden und schulübergreifenden Gruppen durchgeführt werden. (...)
Die Zahl der Förderstunden sollte je nach Bedarf 2 bis 5 Wochenstunden betragen. Sie können zeitlich parallel zum entsprechenden Regelunterricht der Klasse oder auch zusätzlich erteilt werden. Die zusätzliche Belastung des einzelnen Schülers sollte 2 Wochenstunden nicht überschreiten (...)
Es ist davon auszugehen, dass durch die Förderung in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben im Wesentlichen behoben sind. Soweit bei einzelnen Schülern besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben auch nach Jahrgangsstufe 6 vorhanden sind, soll die Schule weiterhin versuchen, diese durch geeignete Maßnahmen zu beheben."

Die Praxis zeigt aber, dass viele Kinder trotz schulischen Förderunterrichts einen Bedarf an außerschulischer Förderung bzw. Therapie haben. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichend sind, hat ein Kind den weitergehenden Anspruch an die Jugendhilfe. Das heißt, dass sich Eltern wegen der Finanzierung einer Legasthenietherapie an das zuständige Jugendamt wenden können (Stichwort: Eingliederungshilfe §35a SGB VIII). Dieses sollte unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Diagnose durch eine anerkannte Einrichtung, drohende oder bereits vorliegende sogenannte "seelische Behinderung")  die Kosten übernehmen. Da Teilleistungsstörungen nicht als Krankheit i. S. des Sozialgesetzbuches anerkannt sind, ist eine Therapie zu Lasten der Krankenkassen i.d.R. nicht möglich.

Legasthenie ist zu einer Art Modestörung geworden, was dazu geführt hat, dass Institute zur "Legasthenietherapie" wie Pilze aus dem Boden schießen. Da es - im Gegensatz zur Psychotherapie - keine offiziell geschützten Titel und anerkannten Methoden gibt, kann praktisch jeder ein solches Institut gründen und betreiben. Wie man trotzdem die Spreu vom Weizen unterscheiden kann, wird im nächsten Abschnitt ausgeführt.

Welche Behandlung hat Aussicht auf Erfolg?

Zunächst einmal ist zwischen der Behandlung der Kernsymptomatik (also der Rechtschreib- bzw. Leseschwäche) und der Behandlung von eventuellen Sekundärproblemen zu unterscheiden. Letztere können durchaus so ausgeprägt sein, dass eine Psychotherapie indiziert ist. Auf jeden Fall sollte ein Legasthenie-Therapeut aber mindestens über Grundkenntnisse der Psychotherapie verfügen, um mit etwaigen Sekundärproblemen umgehen zu können.

Bei der Behandlung der Kernsymptomatik kann man nach Dumont (1990) 3 Gruppen von Trainings unterscheiden:
 

Symptomspezifische Trainings sind solche, die einen direkten Bezug zur Symptomatik erkennen lassen. Hierunter werden im Wesentlichen Regeltrainings und Trainings zur Ausbildung und Förderung von phonologischer Bewusstheit gefasst.

In unserer Arbeitsgruppe wurde in den vergangenen Jahren ein solches symptomspezifisches Rechtschreibtraining entwickelt, das Marburger Rechtschreibtraining. Es handelt sich dabei um ein Regeltraining. Das bedeutet, dass den Kindern Rechtschreibregeln vermittelt werden. Die deutsche Schriftsprache ist relativ regelhaft, so dass die konsequente Anwendung von Regeln in den allermeisten Fällen zur richtigen Schreibung führt.

Impressum  |  Datenschutz